Wissentlich zu einem betrunkenen Fahrer ins Auto zu steigen, kann den Beifahrer seinen Anspruch auf Versicherungsleistungen kosten. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Blick auf Christi Himmelfahrt (9. Mai) hin. «Einen Beifahrer, der sich von einem Betrunkenen durch die Gegend fahren lässt, trifft eine gewisse Mitschuld, wenn ihm etwas passiert», sagt Stephan Schweda vom GDV. Im Schadensfall kürze die Haftpflichtversicherung des betrunkenen Fahrers möglicherweise die Ansprüche des verletzten Beifahrers auf Schmerzensgeld.
Ob und um welchen Betrag die Ansprüche sinken, hängt laut Schweda immer vom Einzelfall ab und werde im Zweifel vor Gericht entschieden. Wer vom Pegel des Fahrers nichts wusste, habe ganz normalen Anspruch auf Versicherungsleistungen.
Alkoholisierte Autofahrer seien eine große Gefahr im Straßenverkehr. Darauf weist Schweda mit Blick auf Christi Himmelfahrt hin. An diesem Tag und an Neujahr passieren jedes Jahr die meisten alkoholbedingten Verkehrsunfälle. Das geht aus der Unfallstatistik hervor, die das Statistische Bundesamt am Dienstag vorlegte: Christi Himmelfahrt verdreifacht sich die Zahl der Alkoholunfälle.
Zahlt die Haftpflichtversicherung, etwa weil der Beifahrer vom Pegel des Fahrers nichts wusste oder weil ein Dritter beschädigt wurde, der nicht im Auto saß, könne sie vom Fahrer allerdings Regress fordern. Der Regress bei Alkohol am Steuer betrage bis zu 5000 Euro, sagt Schweda. Das heißt, dass die Versicherung vom Schuldigen bis zu 5000 Euro zurückverlangen kann. (dpa/tmn)
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