Der NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht ist wegen der nötigen Entscheidung des Senats über Befangenheitsanträge bis zum 14. Mai unterbrochen. Das sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl. Er schloss damit die Verhandlung für den ersten Tag. Die Termine morgen und am Mittwoch entfallen. Zuvor hatten die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe sowie des Angeklagten Ralf Wohlleben Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter gestellt. Wohlleben lehnte zudem auch zwei weitere Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ab. (DPA)
Kommentar schreiben