Fristverlängerung für Einkommensteuererklärung beantragen

Bis zum 31. Mai müssen viele Steuerpflichtige ihre Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Foto: Armin Weigel
Bis zum 31. Mai müssen viele Steuerpflichtige ihre Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Foto: Armin Weigel

Berlin (dpa/tmn) - Jetzt wird es höchste Zeit: Viele Steuerpflichtige müssen bis Ende Mai ihre Steuererklärung einreichen. Wer diesen Termin nicht einhalten kann, sollte eine Fristverlängerung beantragen. Die Frist läuft bald ab: Bis zum 31. Mai müssen viele Steuerpflichtige ihre Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin hin. Verpflichtet zur Abgabe sind unter anderem Arbeitnehmer, die einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben. 

 

Auch Rentner, deren Einkünfte mehr als 8004 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 16 008 Euro (Verheiratete) betragen, sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung grundsätzlich verpflichtet.

 

Wer den Termin nicht einhalten kann, kann bei seinem Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. In diesem Fall werde kein Verspätungszuschlag festgesetzt, erklärt der BDL. Fertige ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater die Erklärung an, gilt eine automatische Fristverlängerung bis zum 31. Dezember. (DPA/TMN)

 

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